Was kann ich tun, wenn mein Ex die Wohnung nicht verkaufen möchte?


1. Ich bewohne eine Immobilie gemeinsam mit meinem Ex-Partner, aber er möchte sie nicht verkaufen. Kann ich etwas dagegen tun?

Ja , allerdings kommt es auf die Rechtslage an. Wurde Ihrem Ex-Partner das Nutzungsrecht an der Immobilie als Familienwohnsitz übertragen (zum Beispiel, wenn die Kinder dort wohnen), können Sie den Verkauf erst erzwingen, wenn dieses Nutzungsrecht erlischt (zum Beispiel, wenn ein neuer Partner einzieht).


2. Was passiert, wenn kein Nutzungsrecht zugeschrieben wird?

In diesem Fall können Sie ihn zwar nicht zum direkten Verkauf zwingen, Sie können jedoch ein Gerichtsverfahren zur Aufhebung des Miteigentums einleiten (die sogenannte „Aufhebung der Eigentumswohnung“).


3. Was genau ist eine Wohnungseigentümergemeinschaftskündigung?

Es handelt sich um eine Rechtsformel zur Beendigung der Situation des geteilten Eigentums.
Es ermöglicht:

  • Einer der beiden kauft den Anteil des anderen.

  • Oder die Immobilie kann verkauft und der Gewinn ausgeschüttet werden.

Dies ist die effizienteste und gängigste Option zur Lösung dieser Fälle.


4. Können wir eine Einigung erzielen, ohne vor Gericht zu gehen?

Ja, und das ist die beste Option. Wenn Sie einverstanden sind, können Sie:

  • Verkaufen Sie die Wohnung an Dritte.

  • Oder einer von Ihnen kann den Anteil des anderen kaufen.

Um dies mit Garantien tun zu können, ist eine präzise Bewertung auf Basis realer Daten erforderlich.
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5. Was passiert, wenn wir uns nicht einigen können?

Wenn keine Einigung erzielt wird, können Sie eine Klage auf Aufteilung des gemeinsamen Eigentums einreichen. Dieser Weg kann zu einer gerichtlichen Versteigerung führen, mit mehreren Nachteilen:

  • Der Endpreis kann deutlich unter dem Marktpreis liegen.

  • Die Rechts- und Gerichtskosten sind hoch.

  • Der Prozess kann langwierig und emotional belastend sein.


6. Wir haben eine gemeinsame Hypothek. Kann das Eigentum auch aufgeteilt werden?

Ja, aber Sie müssen mit der Bank verhandeln:

  • Kauft ein Vertragspartner die Immobilie des anderen, muss die gesamte Hypothek übernommen werden .

  • Die Bank kann neue Bedingungen stellen (Bürgen, neue Zinssätze usw.).


7. Was ist die schnellste und günstigste Lösung?

Die privatrechtliche Einigung durch die Wohnungseigentumsauflösung ist die flexibelste und kostengünstigste Variante.
Mit der Unterstützung von Immogirona können Sie:

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8. Warum kann ich meinen Anteil nicht anhand des Kataster- oder Vergleichswertes berechnen?

Weil sie in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert liegen. Wer diese Werte akzeptiert, kann Verluste erleiden. Es ist wichtig, den tatsächlichen Verkaufspreis in Ihrer Nachbarschaft oder Stadt zu kennen.


9. Welche Schritte muss ich befolgen, um den Prozess zu starten?

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  3. Lassen Sie sich von unseren auf Trennungen und Miteigentum spezialisierten Rechtsberatern beraten .

  4. Entscheiden Sie sich für die beste Strategie : Verkauf, Kauf des Teils, Kündigung oder rechtliche Schritte.


10. Kann Immogirona mir beim rechtlichen Teil helfen?

Ja. Wir verfügen über ein Team von Rechtsberatern, die auf folgende Bereiche spezialisiert sind :

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Entworfen am: 16. Juli 2025 11:47 | Tut 1 Monat, 1 Woche
Bewertet die: 16. Juli 2025 11:48 | Tut 1 Monat, 1 Woche
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