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Eigentümergemeinschaften
pol | 3. September 2026 10:21
Mit dem Einsetzen des schönen Wetters treten bei der Nutzung von Gärten und Terrassen viele der üblichen Nachbarschaftskonflikte zutage. Einer der häufigsten Konfliktpunkte betrifft Bäume, die aufgrund ihrer Höhe oder ihres Volumens zu viel Schatten werfen, das natürliche Licht beeinträchtigen oder mit Ästen und Wurzeln auf das Nachbargrundstück ragen .
In Katalonien sind die Nachbarschaftsbeziehungen und die Abstände zwischen Bäumen im katalanischen Zivilgesetzbuch (CCCat) streng geregelt:
Gesetzliche Pflanzabstände ( Art. 546-5 CCCat ): Ein Mindestabstand zur Grenze des Nachbargrundstücks bzw. zur Trennlinie ist einzuhalten:
2 Meter für Bäume mit hoher Krone, großem Stamm oder hochwachsenden Arten.
50 cm für Sträucher, Hecken oder kleine Pflanzen.
Beeinträchtigung durch Äste und Wurzeln ( Art. 546-6 StGB ): Wenn Äste oder Wurzeln auf das Nachbargrundstück hineinragen, hat der betroffene Eigentümer das Recht, deren Rückschnitt zu verlangen. Im Falle von Wurzeln, die dieser Anforderung nicht genügen, kann der Betroffene diese direkt entlang der Grundstücksgrenze abschneiden.
Verbot unzulässiger Eingriffe ( Art. 546-13 StGB ): Das Eigentumsrecht schützt nicht vor schädlicher Nutzung oder Missbrauch. Wenn ein Baum das angrenzende Grundstück vollständig des direkten Sonnenlichts beraubt oder nachweisbaren Schaden verursacht, liegt ein unzulässiger Eingriff vor.
Wir bei ImmoGirona empfehlen, Verhandlungen und gütliche Mediation stets Vorrang einzuräumen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet oder bürokratische Hürden überwunden werden. Ein korrekt formulierter Vertrag beugt künftigen Konflikten vor und sichert den Wert der betroffenen Immobilien.